AGB´s
VERKAUF
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern ,,Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausführung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen:
1. Angebot und Angaben
Das Immobilienangebot von IMMODS EUROPA und das von ihr erstellte Expose ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. IMMODS EUROPA überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, IMMODS EUROPA wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann IMMODS EUROPA daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen IMMODS EUROPA. den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich. Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von IMMODS EUROPA verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
2. Provision
Die Tätigkeit von IMMODS EUROPA ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Provision der IMMODS EUROPA entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.
3. Verhandlungen
Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über IMMODS EUROPA einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf IMMODS EUROPA Bezug zu nehmen und diese über das Ergebnis zu informieren. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit IMMODS EUROPA und der Anbieterseite vorgenommen werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der IMMODS EUROPA mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. IMMODS EUROPA ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
4. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das von IMMODS EUROPA angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen IMMODS EUROPA mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
5. Haftung
IMMODS EUROPA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der IMMODS EUROPA, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Gewähr für die durch IMMODS EUROPA angebotenen Objekte und die Bonität der Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung von IMMODS EUROPA ist ausgeschlossen.
6. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Alle Ansprüche sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümers.
7. Schlussbestimmungen
Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
VERMIETUNG [Wohnen und Urlaub]
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Buchung auf Grundlage unserer Internetpräsentation bieten Sie IMMODS EUROPA den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Auftrag muss schriftlich vorgenommen werden um Vertragsgültigkeit zu erlangen. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch IMMODS EUROPA zustande. Mit Vertragsabschluss werden durch den Kunden stellvertretend für alle mitreisenden Personen die AGB anerkannt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsanbietung wird eine Anzahlung fällig, die spätestens 7 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Auftraggeber (Kunden) zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu bezahlen.
Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt IMMODS EUROPA das Objekt anderweitig zu vermitteln. Sollte eine verspätete Zahlung stattfinden und die Immobilie schon anderweitig vermietet sein, fallen die Bestimmungen der Klausel 6 an.
3. Leistungsart
Bei den von IMMODS EUROPA angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Auftraggeber / Kunden sowie den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei, die Vermittlung dient der Vermietung einer Immobilie und die Leistung der IMMODS EUROPA besteht darin die Parteien zusammenzuführen und einen Vertrag zwischen den Parteien zu ermöglichen. Sobald dieser Vertrag abgeschlossen ist endet die Leistung der Vermittlerin. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters abgeschlossen und gilt für den gebuchten Zeitraum und die maximal angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Sollten mehr Personen / Haustiere als zuvor angemeldet anreisen, berechtigt dies den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, den Vertrag sofort zu kündigen. Die vertraglich vereinbarte Mietsumme ist dennoch zu leisten. Alle weiteren Handlungen die von der IMMODS EUROPA im Namen des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters durchgeführt werden sind für die Vermittlerin unverbindlich.
4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers
IMMODS EUROPA haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters erstellt. Für eigenmächtige Veränderungen am Mietobjekt nach Erstellung der Ausschreibung durch den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter und für unkorrekte Beschreibung seitens des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters haftet dieser.
Im Namen der Eigentümer, Vermieter und Verwalter, informiert die IMMODS EUROPA hiermit den Mieter über folgendes:
Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Ebenfalls haftet IMMODS EUROPA nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter und IMMODS EUROPA übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter und IMMODS EUROPA übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner mitgebrachten Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter gemeldet werden. Ist dieser nicht erreichbar, bitte sofort IMMODS EUROPA zu informieren. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Natur umgeben, wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Man muß mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seines Aufenthaltes durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter oder, falls diese nicht erreichbar sind, IMMODS EUROPA zu melden und diese zu ersetzen.
Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu übergeben. Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag muss die Unterkunft gegen 10 Uhr verlassen werden. Viele Vermieter wünschen die Hinterlegung einer Sicherheitskaution. Diese ist, falls nicht anders festgelegt, bei Schlüsselübergabe vor Ort in bar zu hinterlegen und wird bei Abreise wieder rückerstattet. Eventuelle Beschädigungen wie z.B. Glasbruch werden in Rechnung gestellt und entsprechend von der Kaution einbehalten.
6. Stornierung
Der Rücktritt durch den Kunden muss in schriftlicher Form erfolgen. Entscheidend für die Berechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei IMMODS EUROPA Folgende Gebühren werden erhoben :
- bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 10 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt von 90 bis 60 Tagen vor Reisebeginn 25 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt von 60 bis 30 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt von 30 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises,
- bei einem Rücktritt am Reisetag oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Mietpreis berechnet.
- Sie haben das Recht, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
- In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.
7. Versicherungen
Wir empfehlen mit der Buchung den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Sie ist im Reisepreis nicht enthalten.
8. Rücktrittsrecht
IMMODS EUROPA kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden am Ferienobjekt anrichtet, sich nicht an die Hausordnung hält oder andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis.
Sollte die Vermittlerin dem Mieter vor Reisebeginn mitteilen, dass der Vertrag vom Eigentümer, Vermieter oder Verwalter nicht eingehalten werden kann, verpflichtet sich die IMMODS EUROPA die vom Mieter schon gezahlten Beträge zu erstatten. Mögliche Ansprüche des Mieters, die dieser Stornierung entsprechen, müssen gegenüber des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters direkt gestellt werden, da die IMMODS EUROPA nur Vermittlertätigkeit betreibt.
9. Änderung des Buchungsauftrages
Die Bearbeitungsgebühr für Änderungen vom bereits bestätigten Buchungsauftrag beträgt EUR 30,–. Dem Mieter ist untersagt die Immobilie unterzuvermieten oder den Vertrag an Dritte abzutreten.
10. Erfüllungsort – Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft bzw. der Wohnort des Eigentümer, Vermieter oder Verwalter.
11. Leihwagen und Flüge
Bei den von IMMODS EUROPA angebotenen Leistungen bei der Vermittlung eines Leihwagens oder eines Fluges handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind an den jeweiligen Dienstleister zu stellen.
Sie sind jederzeit willkommen – wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
- Wir stehen Ihnen stets zu Diensten!
- Für Sie scheuen wir keine Kosten!
- Grundbuch statt Sparbuch!
Kontakten Sie uns unter Mail:
immods1@gmail.com
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